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   VGH Baden-Württemberg, 22.05.1997 - 8 S 1183/97   

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https://dejure.org/1997,6423
VGH Baden-Württemberg, 22.05.1997 - 8 S 1183/97 (https://dejure.org/1997,6423)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.05.1997 - 8 S 1183/97 (https://dejure.org/1997,6423)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Mai 1997 - 8 S 1183/97 (https://dejure.org/1997,6423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Baugenehmigung bei Widersprüchen zwischen Maßangaben und Bauzeichnungen in Bauvorlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Widersprüchlichkeit einer Baugenehmigung wegen Abweichung der zeichnerischen Darstellungen von den dazu in den Bauunterlagen vermerkten Maßangaben; Anrechnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeichnungen: Was hat Vorrang: Maßangaben oder zeichnerische Darstellung? (IBR 1997, 344)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 341
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1997 - 8 S 1183/97
    Die vom Senat in seinem Beschluß vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 (BauR 1997, 92) - angesprochenen - sich bei der Berechnung der Wandhöhe zu Gunsten der Antragsgegnerin auswirkenden - Besonderheiten des Verlaufs der Geländeoberfläche in diesem Bereich werden von ihr nicht künstlich herbeigeführt, sondern entsprechen der bereits vorhandenen Situation.
  • BVerwG, 23.04.1996 - 11 B 96.95

    Atomrecht: Umweltverträglichkeitsprüfung bei wesentlicher Veränderung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1997 - 8 S 1183/97
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerwG zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinn des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. etwa Beschl. v. 23.4.1996 - 11 B 96.95 -, Buchholz § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10) ist diese Zulassungsvoraussetzung nur dann gegeben, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine grundsätzliche, ober- oder höchstgerichtlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Berufungs- oder Beschwerdeverfahren erheblich wäre und deren obergerichtliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1997 - 8 S 1183/97
    Was die Zulassung der Beschwerde in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betrifft, muß es sich dabei um eine spezifisch auf diese Verfahrensart bezogene Fragestellung handeln (Senatsbeschluß vom 21.2.1997 - 8 S 483/97 - zum Abdruck vorgesehen in VBlBW 1997, Heft 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2019 - 5 S 2431/19

    Hinausragen eines Geschosses aus der Geländeoberfläche

    5 bis 7 ; Schlez, LBO, 2. Aufl., 1973, § Rn. 34; so auch für die Berechnung der Abstandsflächentiefe für den von 1984 bis 1995 geltenden § 6 Abs. 4 LBO: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.1989 - 8 S 2051/89 - juris Rn. 27; zu Manipulationsmöglichkeiten bei der seit 1995 geltenden "Eckpunktmethode": VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.51997 - 8 S 1183/97 -, VBlBW 1997, 341, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2003 - 5 S 2726/02

    Mobilfunksendeanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Dies gilt aber nur in Fällen, in denen ein bestimmtes, durch Zeichenungenauigkeiten zu erklärendes Ausmaß nicht überschritten wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.05.1997 - 8 S 1183/97 - VBlBW 1997, 341).
  • VGH Bayern, 30.11.2023 - 2 ZB 21.2099

    Erfolglose Nachbarklage gegen Vorbescheid - Abweichung von Abstandsflächen

    Der Senat kommt zum einen durch Abmessen der Außenwandlänge auf dem "Grundrissvorschlag Regelgeschoss" (dünne schwarze Linie östlich der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück der Klägerin) eindeutig zu einer Länge von 14, 20 m. Zum anderen hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass die Gesamtlänge der Kommunwand zum Nachbargrundstück im Lageplan mit 14, 20 m vermaßt sei und bei einem Widerspruch zwischen zeichnerischen Darstellungen und vermerkten Maßangaben Letzteren grundsätzlich der Vorrang zukomme (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.1997 - 8 S 1183/97 - juris Rn. 2).

    Zudem enthält der "Grundrissvorschlag Regelgeschoss" ausdrücklich und zuordenbar eine Maßangabe von 16 m (eingezeichnet auf dem Grundstück der T. ...straße ... mit einer dünnen schwarzen Linie), sodass sich selbst dann, wenn unterschiedliche zeichnerischen Darstellungen bestehen sollten - wie nicht -, hier jedenfalls die Maßangaben der Bauvorlage als verbindlich anzusehen sind, da die Abweichung der zeichnerischen Darstellung von der Maßangabe ein bestimmtes, durch Zeichenungenauigkeit zu erklärendes Ausmaß nicht überschreitet (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.1997 - 8 S 1183/97 - juris Rn. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97

    Bebauungsplanfestsetzung - planungsrechtlich nicht überbaubare Grundstücksfläche;

    Selbst wenn - wofür die konkreten Zahlenangaben wie auch der Blaueintrag im "Baugesuchsplan" sprechen (vgl. zu solchen Zweifelsfällen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.05.1997 - 8 S 1183/97 - VBlBW 1997, 341) - die den klagenden Nachbarn ungünstigere Garagenhöhe als genehmigt anzusehen wäre, läge das genehmigte Bauvorhaben, worauf der Beklagte zutreffend hinweist, gleichwohl weit unterhalb der Höchstmaße einer nach § 6 Abs. 1 LBO zulässigen Grenzgarage.
  • VG München, 17.05.2021 - M 8 K 19.6030

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Wohn- und Geschäftshaus im innerstädtischen

    Bei einem Widerspruch zwischen zeichnerischen Darstellungen und vermerkten Maßangaben kommt letzteren nämlich grundsätzlich der Vorrang zu (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.1997 - 8 S 1183/97, BRS Bd. 59 Nr. 151).
  • VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 4124/02

    Baueinstellung: Anfangsverdacht eines Genehmigungsverstoßes reicht aus;

    Bei Widersprüchen zwischen Baugenehmigung und Bauvorlage ist allein die schriftliche Baugenehmigung maßgebend (OVG Berlin, Beschl. v. 16.01.1995 - 2 S 35/94 -, NVwZ 1995, 1009; OVG NW, Urt. v. 06.10.1982 - 11 A 1018/80 -, BRS 39, Nr. 152; Sauter, a.a.O., § 58, Rdnr. 34; vgl. auch VGH München, Urt. v. 13.12.1972 - 49 II 72 -, BayVBl 1973, 295; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.05.1997 - 8 S 1183/97 -, VBlBW 1997, 341).
  • VG Wiesbaden, 24.11.2009 - 3 L 1323/09

    Aufhebung bzw. Änderung eines obergerichtlichen Beschlusses nach § 80 Abs 7 Satz

    Dies wurde auch bauaufsichtlich genehmigt (vgl. im Übrigen auch dazu, dass den Maßangaben in einer Bauvorlage grundsätzlich der Vorrang gegenüber zeichnerischen Darstellungen zukommt: VGH Mannheim BRS 59 Nr. 151).
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